Keine Ermäßigungen und Rabatte bei der Nutzung von Floriscount
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Floriscount steht unseren Züchtern ab dem 01. April wieder über Frischsamen zur Verfügung!
Auf die Besamung von Floriscount kann, hingegen der Veröffentlichung im Hengstverteilungsplan (4.3.3.), in diesem Jahr kein Rabatt (4.3.2.) für Stutenleistungsprüfung und sporterfolgreiche Stuten angewendet werden.
Eine Ermäßigung (4.3.1.) ist zulässig wenn die Stute im Vorjahr von einem Hengst des Landgestüts Celle nicht tragend geworden ist.
