Die Voraussetzungen für den Beginn einer Ausbildung im Landgestüt sind:
Nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages hat der/die Bewerber/in die Straffreiheit und Gesundheit durch ein Führungszeugnis bzw. ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Die zwei Jahre dauernde betriebliche Ausbildung wird überwiegend in der Betriebsstätte Hengstprüfungsanstalt Adelheidsdorf durchgeführt. Während der Deckstellenzeit, die von Ende Februar bis Anfang Juli dauert, erfolgt die Ausbildung zeitweilig auch auf den Deckstationen im Land Niedersachsen.
Für alle Auszubildenden besteht Berufsschulpflicht. In der Zeit von September bis April findet dieser zentral in Hannover statt. Der in den Monaten Mai bis Oktober nicht erteilte Unterricht wird in Form von Blockunterricht in der DEULA Nienburg nachgeholt.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt zurzeit 39,8 Stunden. Sie ist so verteilt, dass die Versorgung der Pferde auch an Sonn- und Feiertagen sichergestellt ist. In der Regel haben die Auszubildenden daher abwechselnd ein Wochenende Dienst und ein langes freies Wochenende. Gelegentlich ist auch Feiertagsdienst zu leisten. Überstunden werden durch Freizeit abgegolten. Der zustehende Erholungsurlaub ist während der vom Betrieb festgesetzten Kernurlaubszeit zu nehmen. Außerhalb dieser Zeit besteht grundsätzlich Urlaubssperre.
Die Ausbildungsvergütung beträgt zurzeit im zweiten Jahr 1.090,96 €, im dritten Jahr 1.140,61 € monatlich. Die Vergütung ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Das Ausbildungsverhältnis wird von einem Tarifvertrag geregelt, der sich Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz nennt.
Alle Auszubildenden wohnen in Adelheidsdorf in einem Wohnheim. Die Unterbringung erfolgt in Einbettzimmern mit separater Dusche. Die Miete beträgt derzeit ca.120 € im Monat und wird von der Vergütung einbehalten. Das Wohnheim verfügt neben allen erforderlichen Sozialräumen auch über eine Kantine, in der die Mahlzeiten eingenommen werden können. Beim Frühstück und Mittagessen besteht jederzeit Wahlmöglichkeit zwischen Selbstversorgung und Kantinenverpflegung.
Alle Mitarbeiter/innen im technischen Gestütsdienst – also auch die Auszubildenden – tragen Uniform, die auf eigene Kosten anzuschaffen ist. Es wird ein Dienstkleidungszuschuss von derzeit rund 25,00 € pro Monat gezahlt.
Nicht jede/r hat die Chance, einen der Ausbildungsplätze zu bekommen. Nicht jede/r, mit dem wir einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, kann nach Abschluss der Ausbildung bei uns in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden. Hier entscheiden die während der Ausbildungszeit gezeigten Leistungen.
Nach Übernahme in ein Arbeitsverhältnis besteht später die Möglichkeit zur Verbeamtung. Nicht jede/r Beamte/Beamtin kann damit rechnen, in eine Führungsposition aufzurücken, aber bis dahin ist es noch ein langer Weg ........
Noch weitere Fragen? - wir beantworten sie Ihnen gern, bitte wenden Sie sich an:
Herrn Lutz Zschiesche(stellv. Verwaltungsleiter)
Lutz.Zschiesche@lgst-celle.niedersachsen.de
Tel: +49 5141 929418
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Berufsbild Pferdewirt (LWK Niedersachsen)
Interresiert an einem Praktika dann geht es hier weiter.