Die Körung von drei- und vierjährigen Hannoveraner, rheinischen und westfälischen Hengsten findet am Dienstag, 28. April, ab 9 Uhr in Verden statt.
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
• Vorstellung an der Hand auf dem Pflaster
• Freispringen
• Vorstellung unter dem Reiter mit Beurteilung der Grundgangarten und der Rittigkeit. Das Absolvieren eines Parcours erfolgt für Vierjährige freiwillig.
Zugelassen sind drei- und vierjährige Hannoveraner sowie rheinische und westfälische Hengste, die aufgrund ihrer Abstammung die Voraussetzung für die Eintragung in das Hengstbuch I des Verbandes erfüllen sowie Hengste anderer Populationen mit absolvierter Leistungsprüfung.